mk Der DLV hat zu aktuellen Regeländerungen und Veranstaltungshinweisen informiert (V1 2022).

Detaillierte Informationen dazu können hier herunterntergeladen werden. Die Änderungen betreffen

Weitsprung (TR 30.1.1)
Es ist ein Fehlversuch, wenn beim Absprung ein Teil des Fußes/Schuhs die Senkrechte über der Absprunglinie durchbricht, sei es beim Durchlaufen ohne zu springen oder beim Sprungvorgang. Sollte der Übertritt nicht per Sichtkontrolle bzw. Videotechnik erfolgen, legt TR 29.5 fest, dass die Nutzung von Plastilin zur Unterstützung der Kampfrichter:innen verwendet werden kann, dieses ist jedoch in einem Winkel von 90° (statt wie bisher 45°) zu benutzen.

Die Nutzung einer Videotechnik oder von Plastilin ist keine Pflicht, kann aber die Arbeit bzw. die Entscheidung des jeweiligen Obmanns unterstützen und somit ggf. auch erleichtern.

Bahnverstoß (TR 17.4)
Folgende zwei Ausnahmen führen nicht mehr zur sofortigen Disqualifikation:
a) Wenn bei Läufen in Bahnen in einer Kurve bei der inneren Bahnlinie die Bahnbegrenzung oder Boardkante einmal berührt wird (17.4.2).
b) Wenn bei Läufen die nicht in Bahnen gelaufen werden ein Schritt auf oder vollständig über die innere Begrenzungslinie oder die Boardkante gemacht wird (17.4.3).

Bei zwei oder mehr Verstößen der oben angegebenen Fälle, kommt es dann folglich zur Disqualifikation.

Gemischte Wettkämpfe (TR 9.2) 
Gemischte Wettbewerbe zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmer:innen sind normalerweise nicht erlaubt.

Ausnahmen dieser Regel gelten für folgende Punkte:
Laufwettbewerbe von 5.000m und länger
a) Wenn nicht genügend Athlet:innen des einen oder beider Geschlechter teilnehmen, um die Durchführung getrennter Läufe zu rechtfertigen.
b) Solche Läufe sind in keinem Fall durchzuführen, wenn dadurch Schrittmachen oder Unterstützen von Athlet:innen eines Geschlechts durch Athlet:innen des anderen Geschlechts ermöglicht wird.
Technische Wettbewerbe
c) Männer und Frauen können parallel auf einer oder mehreren Anlagen durchgeführt werden
d) Getrennte Wettkampflisten sind zu führen
e) Ergebnisse sind getrennt nach Geschlechtern zu veröffentlichen.
f) Regeln TR 25 ff sind weiterhin zwingend zu beachten

Werden in den anderen Fällen gemischte Wettbewerbe durchgeführt, können diese Ergebnisse nicht in die nationalen und internationalen Bestenlisten aufgenommen werden und somit auch nicht als Qualifikationsleistung anerkannt werden.

Abweichende Regelungen können bei vereins- und kreisoffenen Veranstaltungen ohne jeglichen Qualifikationscharakter getroffen werden. In der jeweiligen Ausschreibung ist dann auf die gemischten Wettkämpfe und die möglichen Konsequenzen hinzuweisen.